Hebammenarbeit

Bei allen Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen und später zur Beikostberatung ist die Hebamme Ihre Ansprechpartnerin.

Auch bei Schwangerschaftsbeschwerden jeglicher Art haben Sie die Möglichkeit Beratung und Hilfe durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen.

Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. 

Frühzeitige erste Kontaktaufnahme mit einer Hebamme ist aufgrund des bundesweiten Hebammenmangels empfohlen. 

Bei gesetzlich Versicherten werden die Leistungen direkt durch die Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet.

Privat Versicherte erhalten eine Rechnung auf Basis der derzeit gültigen Vergütungsverträge für Selbstzahler.

Hebammenbetreuung steht einer Frau auch nach Fehl- und Stillgeburt in gleichen Maße zu. Der Zeitpunkt spielt hierbei keine Rolle.